Witiker Huus webAm Mittwoch, 13. Januar 2021 behandelte der Gemeinderat die Motion 2019/70 von Balz Bürgisser (Grüne) und Jean-Daniel Strub (SP). Sie lautet:  Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine kreditschaffende Weisung vorzulegen, mit der in Witikon durch Bau, Kauf oder Miete Raum für ein Gemeinschaftszentrum geschaffen wird. Ziel: ein zentral gelegenes Gemeinschaftszentrum mit genügend Innenraum und Aussenraum als Begegnungsort in Witikon. Anlass zu diesem Vorstoss gibt die Absicht der Swiss Re, das Witiker-Huus, in welchem das GZ eingemietet ist, im Rahmen einer Arealüberbauung abzureissen. Balz Bürgisser plädierte im Rat klar und präzise für Zustimmung, Stadtrat André Odermatt für Ablehnung als Motion und Umwandlung in ein Postulat, was eine Abschwächung der Forderung bedeutet. Einen Textänderungsantrag der Grünliberalen lehnten die Motionäre ab, ebenso die Umwandlung in ein Postulat. Schliesslich stimmte der Gemeinderat über die unveränderte Motion ab: 79 Ja,  20 Nein, 11 Enthaltungen. Damit sind die Weichen gestellt für ein GZ in Witikon mit mehr Innen- und Aussenraum. Quartiervereinspräsident Balz Bürgisser ist hoch erfreut über dieses Ergebnis: „Das GZ ist als Begegnungs-, Veranstaltungsort – und Bildungsort für die Quartierbevölkerung enorm wichtig.“

 

 

„Witiker-Huus“ und Arealüberbauung im Witiker Unterdorf - Stellungnahme des Quartiervereins zur Aussprache vom 27. Mai 2021

Am 27. Mai 2021 trafen sich – auf Einladung von Stadtrat André Odermatt – Delegationen der Swiss Re, des Quartiervereins Witikon, der IG Pro Witiker-Huus und des Hochbaudepartements der Stadt Zürich zu einer Aussprache. Thema: Arealüberbauung der Swiss Re entlang der Witikonerstrasse im Witiker Unterdorf; davon ist das Witiker-Huus direkt betroffen. Die Swiss Re hielt fest, dass die Planung der Überbauung noch ganz am Anfang stehe. Der Entscheid, das Witiker-Huus abzubrechen, sei aber bereits gefallen. Die Vertretungen aus Witikon monierten, dass die Swiss Re diesen Entscheid getroffen habe, ohne die Vertretungen des Quartiers anzuhören.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Quartiervereins zu dieser Aussparache


Quartierbevölkerung und Gemeinderat sind sich einig:
Das Witiker-Huus soll erhalten bleiben.

 

Ausgangslage

Witiker Huus webDas Gemeinschaftszentrum Witikon ist im Witiker-Huus an der Witikonerstrasse 405 eingemietet. Eigentümerin der grossen Parzelle, auf der dieses Haus steht, ist die Pensionskasse der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft (Swiss Re). Sie plant dort eine Arealüberbauung. Daher stellte sie im Januar 2018 beim Stadtrat das Gesuch, die Schutzwürdigkeit des inventarisierten Witiker-Huus abzuklären. Das Amt für Städtebau gab eine entsprechende Abklärung in Auftrag. In dieser Studie macht ein Experte auf 25 Seiten eine Auslegeordnung mit dem klaren Fazit, dass das Haus unter Schutz zu stellen sei. Anderer Meinung als dieser Experte ist die Denkmalpflegekommission. Sie kam zum Schluss, dass das Witiker-Huus zwar die vorindustrielle Siedlung Unterwitikon repräsentiere, dass aber die 1980 vorgenommenen Veränderungen am Haus so gross seien, dass es nicht mehr schützenswert sei. In der Folge beschloss der Stadtrat, das Witiker-Huus aus dem Inventar zu entlassen – ohne unter Schutzstellung. Gegen diesen Entscheid hat der Zürcher Heimatschutz rekurriert und ist unterlegen.

 Was sagt die Quartierbevölkerung?

Die Expertinnen und Experten sind sich also uneinig, ob das Witiker-Huus ein Schutzobjekt ist. Was sagt die Quartierbevölkerung? An einer gut besuchten öffentlichen Mitgliederversammlung des Quartiervereins Witikon im März 2019 gab es nach intensiver Diskussion eine Abstimmung – mit folgendem Ergebnis: 75% waren für den Erhalt des Witiker-Huus, 10% dagegen, 15% haben sich der Stimme enthalten. Nach diesem klaren Resultat wollte es der Quartierverein genau wissen. Er lancierte zusammen mit dem neu gegründeten Verein IG Pro-Witiker-Huus eine Petition zum Erhalt dieses Hauses. Innert zwei Monaten wurden 2155 Unterschriften im Quartier gesammelt. Das ist ein eindrückliches Ergebnis. Die Petition wurde dem Stadtrat Ende August 2019 übergeben.

 Was sagt der Zürcher Gemeinderat?

Am 13. Januar 2021 behandelte der Gemeinderat das Postulat 2029/159, das Balz Bürgisser und Simon Kälin (beide Grüne) eingereicht hatten. Es lautet: Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass das Haus Witikonerstrasse 405, das Witiker-Huus, erhalten bleibt. Quartiervereinspräsident Balz Bürgisser plädierte im Rat für Zustimmung, Stadtrat André Odermatt für Ablehnung. Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig: 81 Ja, 32 Nein. Der Gemeinderat will also das Witiker-Huus erhalten.

 

 Warum soll das Witiker-Huus erhalten bleiben?

Es wurde 1842 – 47 unter der Leitung von Hans Jacob Lang erbaut. Er war Witiker Gemeindeschreiber, später Gemeindepräsident und Zürcher Kantonsrat. Sein Haus diente als Gaststätte und Poststelle. Es ist das ehemalige Gemeindehaus von Witikon, und es ist bis heute ein Brennpunkt des Quartierlebens geblieben. Dieses Haus ist also ein wichtiger kulturhistorischer Zeuge und identitätsstiftend fürs Quartier – ein markantes Haus, zentral gelegen. Es ist eines der Wahrzeichen von Witikon.

 Arealüberbauung unter Einbezug des Witiker-Huus

Daher ging ein Aufschrei durch die Bevölkerung, als Mitte Januar 2019 die Entlassung des Witiker-Huus aus dem Inventar der Denkmalpflege publiziert wurde – und es bildete sich spontan der Verein IG Pro Witiker-Huus. Ihm gehören namhafte Architekten an, die unterdessen Abklärungen und Projektskizzen gemacht haben. Diese zeigen, dass es möglich ist, dort unter Einbezug des Witiker-Huus eine städtebaulich gute Arealüberbauung zu realisieren – sogar mit hoher Ausnützung.

Jetzt sind die Verantwortlichen der Swiss Re Management AG gefordert, nochmals über die Bücher zu gehen und das Witiker-Huus zu erhalten. Die Quartierbevölkerung wird ihnen dankbar sein.

 

 

 

Witiker Huus webDer Stadtrat hat am 19. Dezember 2018 auf Antrag der Denkmalpflegekommission beschlossen, das Haus Witikonerstrasse 405, das „Witiker-Huus“, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte zu entlassen. Der Zürcher Heimatschutz hat – gestützt auf ein Gutachten ­– dagegen Rekurs eingereicht. Jetzt hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Argumentation der Vorinstanz übernommen und den Rekurs abgewiesen. Damit droht dem Witiker-Huus definitiv der Abriss. Der Quartierverein bedauert diese Entwicklung sehr. Der Stadtrat ist aufgerufen, das Witiker-Huus zu erhalten. Dies ist ganz im Sinne des Postulats 2019/159, das hoffentlich bald vom Gemeinderat an den Stadtrat überwiesen wird.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Quartiervereins mit dem Appell an den Zürcher Stadtrat.

  

"Witiker Huus" und GZ Witikon - Stellungnahme des Quartiervereins

Witiker Huus webAm 19. Dezember 2018 hat der Stadtrat auf Antrag der Denkmalpflegekommission beschlossen, das Haus Witikonerstrasse 405, das sogenannte „Witiker Huus“, nicht unter Schutz zu stellen und aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte zu entlassen. Dieser Beschluss wurde im Tagblatt vom 16. Januar 2019 publiziert. Der Zürcher Heimatschutz hat gegen diesen Entscheid Rekurs beim Baurekursgericht erhoben. Falls das Witiker Huus nicht unter Schutz gestellt wird, so wird es voraussichtlich abgebrochen. Denn die Eigentümerin, die Pensionskasse der Schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft (Swiss Re), beabsichtigt, auf der ganzen Parzelle WI 3527 eine Arealüberbauung zu realisieren.Der Vorstand des Quartiervereins hat sich an seiner Sitzung vom 4. März 2019 mit dem Witiker Huus befasst.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Quartiervereins

 

 

 

 

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In unserer Rubrik "Trouvaillen aus dem Archiv" erfahren Sie in loser Folge, was Witikerinnen und Witiker vor Jahrzehnten beschäftigt hat. Dabei kommen immer wieder aus heutiger Sicht amüsante, wissenswerte oder sogar heute noch aktuelle Themen zur Sprache. 

Im Februar 1971 nahmen die Stimmbürger das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 65,7% Ja-Stimmen an. Kurz darauf hat der QV Witikon zu einem Politischer Informations-Nachmittag für Frauen eingeladen ..... lesen Sie selbst die Trouvaille 11

Die Trouvaille 12 zeigt die Einladung der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und des QV Witikon von 1970 an die Bevölkerung zu drei Tagungen .... weiter zur Einladung mit teils provokativen Fragen

  

 

Ganz neu sind Schokolade-Tafeln mit Witiker Wappen in einer Witiker Verpackung erhältlich. Die Schokolade kann auf dem Sekretariat des Quartiervereins gekauft werden. Achtung: Es sind nur 40 Tafeln der Witiker Schoggi vorrätig. 

 

 

 

 

 

 

 

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