"Witiker Huus" und GZ Witikon - Stellungnahme des Quartiervereins
Am 19. Dezember 2018 hat der Stadtrat auf Antrag der Denkmalpflegekommission beschlossen, das Haus Witikonerstrasse 405, das sogenannte „Witiker Huus“, nicht unter Schutz zu stellen und aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte zu entlassen. Dieser Beschluss wurde im Tagblatt vom 16. Januar 2019 publiziert. Der Zürcher Heimatschutz hat gegen diesen Entscheid Rekurs beim Baurekursgericht erhoben. Falls das Witiker Huus nicht unter Schutz gestellt wird, so wird es voraussichtlich abgebrochen. Denn die Eigentümerin, die Pensionskasse der Schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft (Swiss Re), beabsichtigt, auf der ganzen Parzelle WI 3527 eine Arealüberbauung zu realisieren.Der Vorstand des Quartiervereins hat sich an seiner Sitzung vom 4. März 2019 mit dem Witiker Huus befasst.
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