Der Stadtrat hat am 19. Dezember 2018 auf Antrag der Denkmalpflegekommission beschlossen, das Haus Witikonerstrasse 405, das „Witiker-Huus“, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte zu entlassen. Der Zürcher Heimatschutz hat – gestützt auf ein Gutachten – dagegen Rekurs eingereicht. Jetzt hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Argumentation der Vorinstanz übernommen und den Rekurs abgewiesen. Damit droht dem Witiker-Huus definitiv der Abriss. Der Quartierverein bedauert diese Entwicklung sehr. Der Stadtrat ist aufgerufen, das Witiker-Huus zu erhalten. Dies ist ganz im Sinne des Postulats 2019/159, das hoffentlich bald vom Gemeinderat an den Stadtrat überwiesen wird.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Quartiervereins mit dem Appell an den Zürcher Stadtrat.